Durch unsere Zulassung als ambulanter Betreuungsdienst haben wir die Möglichkeit unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Bei uns können sie ihre Entlastungsleistungen, sowie ihre Verhinderungspflege und ihre Pflegesachleistungen einsetzten.
Sie wissen nicht welche Leistungen Ihnen zustehen? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Sie können Folgende Leistungen von uns über die Pflegekasse finanzieren lassen.
Persönliche Betreuung
Unsere Heldinnen sind ausgebildete Betreuungsassistentinnen, die Ihnen eine Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen. Viele unserer Mitarbeiterinnen besitzen auch Fortbildungen für Demenz oder andere spezielle Krankheitsbilder. Das Angebot ist vielfältig und lässt sich individuell vergrößern. Wir holen Sie genau da ab, wo sie an Ihrem Lebensweg stehen!
- Biographiearbeit
- Unterhaltung
- Spielen von Gesellschaftsspielen
- Gedächtnistraining
- Sitzgymnastik
- Entlastung der pflegenden Angehörigen
- Malen und Basteln
- …
Begleitung außer Haus
Wir unterstützen und begleiten Sie gerne auch bei Aktivitäten außer Haus um ihre Mobilität Best möglichst zu erhalten. Unser Fachpersonal ist geschult im Umgang mit Gehhilfen Rollatoren und Rollstühlen.
- Arztbesuche
- Gemeinsames Einkaufen
- Besorgungen erledigen (z.B. Post oder Apotheke)
- Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten
- Schwimmen gehen
- Spazieren gehen
- Kirch- und Friedhofsbesuche
- …
Hauswirtschaft
Um zu gewährleisten, dass Sie so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können, unterstütz, begleitet oder übernimmt der Alltagsheld ihre hauswirtschaftliche Arbeit.
- Putzen
- Waschen
- Saugen
- Wischen
- Kochen/Backen
- …
Haushaltshilfe über die Krankenkasse nach SGBV
Haben Sie keinen Pflegegrad und sind trotzdem kurzzeitig auf Hilfe angewiesen? Wir übernehmen gerne die Aufgaben, die nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer Operation oder eine Erkrankung anfallen. Aufträge dieser Art können wir nur annehmen, wenn es genügend Kapazität gibt.
- Hauswirtschaft
- Kinderbetreuung
- Begleitung zu Arztterminen
- Kochen/Backen
- Tagesstruktur
- …
Pflegeberatung und Beratungsbesuche
Wir bieten Beratungsbesuche nach § 37.3 des SGB XI an. Diese müssen, je nach Höhe des Pflegegrads, vierteljährlich oder halbjährlich durchgeführt werden, wenn kein Pflegedienst zur Unterstützung zu Ihnen kommt. Auch zum Thema Pflege und Betreuung beraten wir sie gerne. Weitere Informationen dazu, teilen wir Ihnen gerne per Telefon oder im Büro mit.