Kosten
Um Ihnen ein Überblick über unsere Leistungen und Kosten zu geben, laden wir Sie herzlich zu einem kostenlosen Erstgespräch ein.
Die Alltagshelden Nordkirchen verfügen über eine Pflegekassenzulassung. Als anerkannter Betreuungsdienst haben wir verschiedene Möglichkeiten, unsere Leistungen über die Pflegekasse abzurechnen.
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 a+b SGB XI
Nach §45 SGB XI können wir entsprechende Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Dafür stehen jedem Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1), der zuhause gepflegt wird, 125 EUR monatlich durch die Pflegeversicherung zur Verfügung.
- 40% der Pflegesachleistungen des jeweiligen Pflegegrades
Bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
- Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Im Rahmen der „Verhinderungspflege“ bzw. „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ nach §39 SGB XI können pro Kalenderjahr Leistungen im Umfang von max. 2.418 EUR abgerufen werden.
Pflegegeld:
Das Pflegegeld steht Personen, die mindestens Pflegegrad 2 haben und bei denen die häusliche Pflege selbst nicht sichergestellt werden kann, zu.
Pflegegrad | Leistungen |
2 | 332€ |
3 | 573€ |
4 | 765€ |
5 | 947€ |
Im Folgenden sind die verschiedenen Leistungen nochmal im Detail erklärt:
Entlastungsleistungen (§45 b SGB XI):
Auf die Entlastungsleistung hat jeder Mensch ab Pflegegrad 1 Anspruch. Der Betrag liegt bei 125€ monatlich. Beträge, die in einem Monat überbleiben, können in den nächsten „mitgenommen“ werden. Beträge, die von einem Jahr überbleiben, können bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
Verhinderungspflege (§39 SGBXI):
Wenn die pflegende Person, aus Krankheits- oder Urlaubsgründen, verhindert ist, übernimmt die Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person (wenn diese sich seit einem halben Jahr mindestens im Pflegegrad 2 befindet) die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege (=Verhinderungspflege) für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr. Die Leistungshöhe beläuft sich auf 1.612€ pro Kalenderjahr und darf nicht überschritten werden.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn die pflegebedürftige Person ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege nicht wahrnimmt, darf 50% dieser Leistung ebenfalls für die Verhinderungspflege genutzt werden (Das sind dann 806€). Somit steigt das Budget auf 2.418€ pro Jahr. Das Pflegegeld wird unabhängig davon weitergezahlt.
Pflegesachleistungen (§45 a SGB XI):
Pflegegrad | Leistungen |
1 | Pro Monat bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag |
2 | 304€ |
3 | 572€ |
4 | 711€ |
5 | 880€ |
Die 125€ Entlastungsleistung pro Monat kommen ab Pflegegrad 1 noch jeweils monatlich hinzu.
Selbstzahler
Darüber hinaus bieten wir Ihnen an, die Kosten für die Betreuung selbst zu tragen.